Solarmodule gegen Diebstahl versichern
Dass sich dies finanziell lohnen kann, haben offenbar auch Diebe erkannt. Dabei werden Anlagenteile nicht nur aus Lagerhallen oder Transportfahrzeugen gestohlen, sondern auch von gut erreichbaren Dachflächen. Betroffene, die glauben, in einem solchen ärgerlichen Fall eine Entschädigung von ihrer Wohngebäudeversicherung zu erhalten, könnten böse überrascht werden. Zwar gelten solche Anlagen allgemein als Gebäudebestandteil und werden deshalb von einigen Versicherern mit oder ohne Extravereinbarung in den Versicherungsschutz eingeschlossen, aber damit ist nicht jede Gefahr versichert. "Die verbundene Wohngebäudeversicherung kommt grundsätzlich nur für Schäden auf, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstanden sind", informiert Andrea Heyer, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. "Anders als bei der Hausratversicherung sind also Einbruchdiebstahl und Vandalismus nicht mit versichert." Wer sich auch dagegen absichern möchte, muss eine spezielle Photovoltaikversicherung abschließen, die wiederum von der Elektronikversicherung abgeleitet ist. Dabei handelt es sich um eine so genannte All-Risk-Police, das heißt, es besteht eine Allgefahrendeckung.
Die Prämie für diesen Versicherungsschutz bemisst sich wesentlich nach der Größe beziehungsweise dem Wert der Anlage und damit einhergehend nach der Leistung, die sie bringen kann. Je nach Anbieter variieren die Kosten erheblich. Ein vereinbarter Selbstbehalt kann die Prämie senken.
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