Kraftwerk Datteln: Antrag auf Baustopp zurückgewiesen
Die Bezirksregierung Münster hat am Montag den Antrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) auf einen sofortigen Baustopp am E.ON-Kohlekraftwerk im westfälischen Datteln zurückgewiesen.
Gründe für die Ablehnung liegen unter anderem darin, dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster, das den von der Stadt Datteln aufgestellten Bebauungsplan für unwirksam erklärt hatte, noch nicht rechtskräftig sei, wie die Bezirksregierung mitteilte.
Bauarbeiten etwa am Kühlturm und am Kesselhaus sind den Angaben zufolge somit weiter möglich. Die rechtliche Situation werde aber neu zu beurteilen sein, wenn das Urteil des OVG Münster rechtskräftig und die Aufhebung planungsrechtlicher Grundlagen damit rechtswirksam wird, hieß es.
Laut der Bezirksregierung baut E.ON weiter auf eigenes Risiko.
Kann das Kraftwerk auch künftig keine Zulassung erhalten, müsste der ursprüngliche Zustand des Grundstücks wieder hergestellt werden. Dennoch wäre es sehr aufwendig und kostspielig, wenn E.on schon jetzt alle Bauarbeiten, die teilweise mit Spezialkräften ausgeführt werden, stornieren müsste. Etwa 1.000 Arbeitnehmer wären hiervon betroffen.
Das OVG Münster hatte am 3. September den Bebauungsplan für das E.ON-Projekt aufgehoben. Als Grund führte das Gericht unter anderem an, dass die Stadt Vorgaben zum Naturschutz und zum Schutz der Bevölkerung nicht ausreichend beachtet habe. (ddp.djn/mbo/mbr)