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Tödlicher Stromschlag: Vermieter muss nicht zahlen

30.10.2009 von
Das Landgericht Bielefeld hat gestern eine Zivilklage wegen eines tödlichen Stromschlages in einer Dusche abgewiesen. Dem beklagten Vermieter der betroffenen Wohnung sei eine Pflichtverletzung nicht nachzuweisen, befand das Gericht laut einem Gerichtssprecher. Der Vermieter hatte eine Verantwortung für den Vorfall bestritten und den Vormieter der Wohnung dafür verantwortlich gemacht.
 
In dem Zivilverfahren wollten die Eltern einer jungen Frau rund 500 Euro Schmerzensgeld sowie 6.000 Euro für die Bestattungskosten von dem Vermieter erstreiten. Der tödliche Zwischenfall hatte sich kurz vor Weihnachten 2005 nach dem Duschen ereignet: Als die 21-Jährige aus Enger (Kreis Herford) beim Aussteigen den metallischen Handtuchhalter angefasst hatte, erlitt sie einen tödlichen Stromschlag. Ursache war eine angebohrte Stromleitung sowie die Tatsache, dass die Frau zum Zeitpunkt des Unglücks mit ihrem Fuß den metallischen Duschschlauch berührt hatte.
 
Da der Handtuchhalter bereits bei Einzug der jungen Frau installiert gewesen war, bestritt der Vermieter eine Verantwortung und verwies darauf, dass der Vormieter den Halter angebracht habe. Strafrechtliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den Vermieter wurden eingestellt.
(ddp)

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