Strahlenschutzamt hält Energiesparlampen für unbedenklich
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hält den Einsatz von Energiesparlampen im Haushalt unter Strahlenschutzaspekten für unbedenklich. Untersuchungen zeigten, dass die von den Lampen ausgehende optische Strahlung sowie die elektrischen und magnetischen Felder die internationalen Grenzwertempfehlungen einhalten, teilte das BfS am Mittwoch in Salzgitter mit.
Zwischen herkömmlichen Glühlampen und Energiesparlampen gebe es mit Blick auf den Strahlenschutz nur geringe Unterschiede. Beim direkten Blick in eine Lichtquelle könne das Auge durch den Blaulichtanteil einer Glühlampe sogar deutlich stärker gefährdet werden. Mit den handelsüblichen Leuchtstoffröhren seien zudem seit langem Leuchtmittel mit einer Technologie am Markt vertreten, die der von Energiesparlampen sehr ähnlich sei.
Seit September gilt gemäß einer EU-Richtlinie ein stufenweises Verbot herkömmlicher Glühlampen. Die Richtlinie sieht in vier Schritten vor, dass bis 2012 traditionelle Glühlampen und Halogenlampen vom Markt genommen werden. Während bei herkömmlichen Glühlampen der größte Teil der Energie als Wärmeenergie verloren geht, werden bei Energiesparlampen 80 Prozent weniger Strom verbraucht, bei Halogenlampen sind es 30 Prozent weniger. Ab dem Jahr. 2016 sind zudem Halogenlampen verboten, die keine Mindesteffizienz erfüllen.
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