Atommüllendlager Schacht Konrad genehmigt
Dem geplanten Atommüllendlager Schacht Konrad im niedersächsischen Salzgitter steht rechtlich nichts mehr im Wege. Nach der Stadt Salzgitter scheiterte nun auch ein Landwirt mit seiner Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Klage wurde nicht zur Entscheidung angenommen, wie es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss heißt. Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen seien bereits ausreichend geklärt. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin war dies die letzte anhängige Verfassungsbeschwerde gegen das Endlager Schacht Konrad.
Nach dem Scheitern des Rechtsweges wollen Umweltschützer nun ihren Protest verstärkt auf die Straße tragen. Die atomkritische Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad kündigte Demonstrationen und Aktionen für die kommenden Monate an. Bereits am Abend wollten sich Atomgegner mit Fackeln am Schachtgelände versammeln.
Die Beschwerde des Landwirts richtete sich gegen den atomrechtlichen Planfeststellungsbeschluss des niedersächsischen Umweltministeriums vom 22. Mai 2002. Darauf basiert der Umbau des früheren Eisenerzbergwerks Schacht Konrad zum Endlager für schwach- und mittelradioaktiver Abfälle. Dabei handelt es sich zum Beispiel um kontaminierte Schutzkleidung, Werkzeuge oder Anlagenteile aus Kernkraftwerken, Forschung, Industrie und Medizin. Hoch radioaktiver Müll wie abgebrannte Brennstäbe aus Atomkraftwerken soll dort nicht eingelagert werden. Der klagende Bauer hat seinen Betrieb direkt neben der Schachtanlage. Er rügte, dass die Rechtsgrundlagen des Planfeststellungsbeschlusses im Atomgesetz verfassungswidrig seien.
Dem trat das Bundesverfassungsgericht entgegen. Die entsprechenden Vorschriften des Atomgesetzes gewährleisteten "den gleichen Sicherheitsstandard" wie die Regelungen für Atomkraftwerke und Zwischenlager. Das Restrisiko sei hinnehmbar. Grundrechte des Klägers seien nicht verletzt. Ein Grundrecht auf Verhinderung erst nach seinen Lebzeiten eintretender Gefährdungen für die Umwelt und nachfolgende Generationen lasse sich aus dem Grundgesetz nicht ableiten, befand eine Kammer des Ersten Senats.
Die Fragen, die die Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle im Hinblick auf die Langzeitsicherheit aufwerfe, beträfen "erst in der (fernen) Zukunft aktuell werdende Szenarien". Diese hätten "keinen Bezug" zu einer gegenwärtigen Betroffenheit des Klägers in einem Recht, das mit einer Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden könne. Der Landwirt war zuvor vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert.
Das Endlager soll 2013 oder spätestens 2014 in Betrieb genommen werden. In dem Bergwerk können bis zu 303 000 Kubikmeter radioaktive Abfälle eingelagert werden. Bis zum Jahr 2080 soll den Planungen zufolge Atommüll eingelagert werden, dann soll der Schacht versiegelt werden.
Vielleicht interessiert Sie auch: