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Kohlekraftwerke belasten Klima
Die nordrheinwestfälischen Regierungsfraktionen aus CDU und FDP planen die ersatzlose Streichung des § 26 Landesentwicklungsprogramm. Nach Absatz 2 dieser Vorschrift ist es für die Energieversorgung in NRW anzustreben, dass insbesondere einheimische und regenerierbare Energieträger eingesetzt werden. Am morgigen Freitag führt der Landtag in Düsseldorf eine öffentliche Anhörung zum Änderungsantrag von CDU und FDP durch.
"CDU und FDP torpedieren mit diesem Gesetzesänderungsantrag die Klimaschutzziele der Bundesregierung. Die Meseberger Beschlüsse zur Klima- und Energiepolitik vom August 2007 müssen von Bund und Ländern gemeinsam umgesetzt werden. Nordrhein-Westfalen opfert jetzt sein energiepolitisches Bekenntnis zur Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energieträger zu Gunsten von bis zu elf neuen Kohlekraftwerken. Das ist ein politischer Husarenstreich, dessen Tragweite knapp zwei Wochen vor Beginn der UN-Klimakonferenz in Kopenhagen überhaupt nicht abzuschätzen ist", sagte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie. "So verspielt Deutschland die Integrität und Glaubwürdigkeit von Bundeskanzlerin Merkel beim Klimaschutz."
Der § 26 bildet bislang die landesplanerische Grundlage für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und für den umweltverträglichen Umbau der Energieversorgung in Nordrhein-Westfalen. Bezug auf den § 26 nahm nicht zuletzt auch das Oberverwaltungsgericht Münster im Urteil vom 3. September 2009 (Az.: 10 D 121/07.NE). Es monierte, dass der Rat der Stadt Datteln bei der Baugenehmigung des Steinkohlekraftwerks (siehe Foto) "…auch die Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms und des Landesentwicklungsplans zur ressourcen- und klimaschützenden Energienutzung nicht hinreichend berücksichtigt (habe)." Das OVG Münster hat den Bebauungsplan Nr. 105 – E.ON Kraftwerk – der Stadt Datteln aufgehoben, die Bezirksregierung Münster einen Baustopp erlassen.
"CDU und FDP torpedieren mit diesem Gesetzesänderungsantrag die Klimaschutzziele der Bundesregierung. Die Meseberger Beschlüsse zur Klima- und Energiepolitik vom August 2007 müssen von Bund und Ländern gemeinsam umgesetzt werden. Nordrhein-Westfalen opfert jetzt sein energiepolitisches Bekenntnis zur Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energieträger zu Gunsten von bis zu elf neuen Kohlekraftwerken. Das ist ein politischer Husarenstreich, dessen Tragweite knapp zwei Wochen vor Beginn der UN-Klimakonferenz in Kopenhagen überhaupt nicht abzuschätzen ist", sagte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie. "So verspielt Deutschland die Integrität und Glaubwürdigkeit von Bundeskanzlerin Merkel beim Klimaschutz."
Der § 26 bildet bislang die landesplanerische Grundlage für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und für den umweltverträglichen Umbau der Energieversorgung in Nordrhein-Westfalen. Bezug auf den § 26 nahm nicht zuletzt auch das Oberverwaltungsgericht Münster im Urteil vom 3. September 2009 (Az.: 10 D 121/07.NE). Es monierte, dass der Rat der Stadt Datteln bei der Baugenehmigung des Steinkohlekraftwerks (siehe Foto) "…auch die Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms und des Landesentwicklungsplans zur ressourcen- und klimaschützenden Energienutzung nicht hinreichend berücksichtigt (habe)." Das OVG Münster hat den Bebauungsplan Nr. 105 – E.ON Kraftwerk – der Stadt Datteln aufgehoben, die Bezirksregierung Münster einen Baustopp erlassen.
Der weltgrößte Rückversicherer Munich Re hat unterdessen eindringlich an die Weltgemeinschaft appelliert, sich beim Kopenhagener Gipfel auf ambitionierte Klimaschutzziele zu verständigen. So müsse von allen teilnehmenden Staaten, vor allem auch den Hauptemittenten USA und China, verbindlich festgelegt werden, die Erderwärmung auf zwei Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen, sagte der Leiter der Georisikoforschung der Munich Re (früher Münchner Rück), Peter Höppe, am Donnerstag in München.
"Dies bedeutet, dass die CO2-Emissionen bis 2050 weltweit um 50 Prozent sinken müssen", fügte er hinzu. Nur dann könnten abrupte und irreversible Veränderungen des Erdsystems wie ein Abriss des Golfstroms oder schwerwiegende Veränderungen des Monsuns in Asien noch verhindert werden. In den nächsten 20 bis 30 Jahren drohen laut Höppe noch keine unumkehrbaren Prozesse in der Erdatmosphäre. "Wir werden aber weiter einen langsamen und kontinuierlichen Anstieg der Häufigkeit von Naturkatastrophen und der daraus resultierenden Schäden sehen", sagte Höppe. Das Maximum des weltweiten Ausstoßes von Klimagasen müsse innerhalb der nächsten zehn Jahre erreicht sein, mahnte er.
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