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Bezirksregierung verbietet E.on wesentliche Kraftwerksbauten
Im Streit um den Baustopp am E.on-Kohlekraftwerk in Datteln (Kreis Recklinghausen) ist die Bezirksregierung Münster Anträgen des Unternehmens auf Sofortvollzug nur teilweise gefolgt. "Wesentliche" Vorhaben wie etwa der Bau von Gleisanlagen sowie die Kohle- und Ammoniaklager könnten weiterhin nicht erfolgen, sagte eine Sprecherin der Behörde am Dienstag in Münster. Einzelne Vorhaben auf der Baustelle dürften jedoch weitergehen (Stromtipp.de berichtete).
Nach Angaben der E.on Kraftwerke GmbH hatten zuletzt 1.000 Beschäftigte auf der Baustelle gearbeitet. Bei Vorliegen aller Genehmigungen würden ungefähr 1.500 Personen auf der Baustelle arbeiten. Nach der jüngsten Entscheidung rechnet E.on damit, dass 200 bis 300 weitere Arbeiter die Baumaßnahmen unterstützen.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hatte am 3. September den Bebauungsplan für das E.ON-Projekt aufgehoben. Als Grund führte das Gericht unter anderem an, dass die Stadt Vorgaben zum Naturschutz und zum Schutz der Bevölkerung nicht ausreichend beachtet habe. Die Anlage liege zu nahe an Wohngebieten. Damit wurde der Klage eines Landwirts aus Waltrop stattgegeben.
Nach seiner Fertigstellung sollte das Kraftwerk mit einer Leistung von rund 1.050 Megawatt eines der größten Steinkohlekraftwerke Europas werden. Die Gesamtinvestition beträgt rund 1,2 Milliarden Euro. Im Jahr 2011 sollte das Kraftwerk in Betrieb gehen. Falls die Genehmigung für das Kraftwerk aufgehoben wird, muss E.on die Anlage zurückbauen und den ursprünglichen Zustand wiederherstellen.
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