Verfassungsbeschwerde bei Anti-Castor-Demo erfolgreich

02.12.2009 von
Zwei Bürgerrechtler, die am Rand einer Großdemonstration gegen einen Castor-Transport im niedersächsischen Wendland rechtswidrig in Gewahrsam genommen wurden, können voraussichtlich mit einem Schmerzensgeld rechnen. Das ergibt sich aus einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.
 
Die Karlsruher Richter gaben einer Verfassungsbeschwerde der beiden Mitglieder des "Komitees für Grundrechte und Demokratie" gegen Entscheidungen des Landgerichts Lüneburgs und des Oberlandesgerichts Celle statt. Diese Gerichte hatten ihre Amtshaftungsklage gegen das Land Niedersachsen und die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen, mit der sie eine Geldentschädigung wegen der erlittenen rechtswidrigen Freiheitsentziehung verlangten. Im Wendland galt zum fraglichen Zeitpunkt für einen Korridor von 50 Metern beiderseits der Bahnstrecke des Atommülltransports ein Demonstrationsverbot. Die beiden Bürgerrechtler wollten aber die Demonstration lediglich beobachten und saßen am 13. November 2001 rund drei Kilometer von den Schienen entfernt in ihrem Auto. Dort wurden sie von Polizeibeamten angetroffen, die sie zusammen mit rund 70 anderen Bürgern in Gewahrsam nahmen, aus dem sie erst mehrere Stunden später entlassen wurden.
 
Das Amtsgericht Uelzen hatte im März 2007 die Rechtswidrigkeit des Gewahrsams festgestellt. Ein Schmerzensgeld wurde den Bürgerrechtlern aber im Amtshaftungsverfahren versagt. Aus Sicht des Verfassungsgerichts wurden sie dadurch in Grundrechten verletzt. Die Sache wurde an das Landgericht Lüneburg zurückverwiesen.

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