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Besitzern von Solarstromanlagen drohen Verluste

03.12.2009 von
Seit dem 1. Januar 2009 müssen Solarstromanlagen, die neu ans Netz gehen, bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Sonst besteht für die Energieversorger keine Pflicht, den eingespeisten Strom zu vergüten. Doch vielen Betreibern dieser Anlagen ist dies offenbar nicht bekannt. Dies könnte für sie zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Die Redaktion der Zeitschrift Solarthemen appelliert an die Politik, privaten Betreibern von Solarstromanlagen eine Schonfrist zu gewähren.

Nach Recherchen der Solarthemen fehlen in der von der Bundesnetzagentur vorgelegten Photovoltaik-Statistik zahlreiche Anlagen, die in diesem Jahr installiert worden sind. Mehrere Orte wurden von der Redaktion überprüft. In einigen gibt es erhebliche Abweichungen, die teils bei mehr als 50 Prozent liegen. Dies kann zum einen daran liegen, dass Anlagen zwar gemeldet, aber von der Bundesnetzagentur nicht ins Verzeichnis aufgenommen wurden. Zum anderen haben Betreiber ihre Anlagen wohl aus Unwissenheit nicht gemeldet. 
 
Diesen Betreibern droht ein herber finanzieller Verlust. Überschlägig kann dies angesichts vieler nicht gemeldeter Anlagen zu Verlusten in mehrfacher Millionenhöhe bei all diesen Betreibern führen. Denn nach §16 Abs. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sind Netzbetreiber nur dann verpflichtet, den Strom zu vergüten, wenn die Anlage bei der Bundesnetzagentur gemeldet wurde. Sollte der Netzbetreiber den Strom bislang abgenommen und vergütet haben, ohne dass die Anlage bei der Netzagentur angemeldet wurde, könne er das Geld eventuell vom Anlagenbetreiber sogar zurückfordern.
 
In jedem Fall empfiehlt es sich, baldmöglichst die Anlagen an die Bundesnetzagentur zu melden, sollte dies noch nicht erfolgt sein. Die entsprechenden Meldeformulare gibt es auf der Internetseite der Bundesnetzagentur: www.bundesnetzagentur.de.

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