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Atomkraftgegnerin klagt gegen viertägigen Polizeigewahrsam
Die Atomkraftgegnerin Cécile Lecomte hat Verfassungsbeschwerde gegen ihre mehrtägige Ingewahrsamnahme durch die Polizei beim Castortransport 2008 eingereicht. Sie sehe darin eine Ersatzbestrafung und Verletzung ihrer Grundrechte, sagte die in Lüneburg lebende Französin am Dienstag.
Lecomte war am 6. November 2008 kurz vor der Ankunft des Atommülltransportes im Wendland nach einer Kletteraktion an einer Bahnbrücke bei Lüneburg festgenommen worden. Richter ordneten eine viertägige Ingewahrsamnahme an. Ihr sei strafrechtlich nichts vorgeworfen worden, sagte Lecomte. Die Polizei habe lediglich weitere Kletteraktionen verhindern wollen, die allenfalls Ordnungswidrigkeiten bedeuteten.
Die 28-jährige frühere französische Meisterin im Sportklettern hat in der Vergangenheit schon häufiger mit aufsehenerregenden Kletteraktionen gegen Atommülltransporte und Umweltverschmutzung protestiert. Im September 2008 musste sie einen Tag in Erzwingungshaft verbringen, weil sie ein Bußgeld in Höhe von fünf Euro nicht bezahlt hatte. Das Bußgeld war verhängt worden, nachdem sich Lecomte im November 2006 an einer Demonstration auf Bahnschienen gegen einen Castortransport nach Gorleben beteiligt hatte. Auch gegen die Erzwingungshaft hatte sie Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Entscheidung hierzu steht noch aus.