Gericht weist Klagen gegen neuen Kraftwerksblock in Herne ab
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat gestern die Klagen des nordrhein-westfälischen BUND-Landesverbandes und zweier Privatpersonen gegen die Erweiterung eines Steinkohlekraftwerkes der Evonik Steag in Herne abgewiesen. Nach Angaben des Gerichts hatte die Klage des BUND keinen Erfolg, weil der Umweltverband seine Einwendungen nicht innerhalb der gesetzlichen Frist erhoben habe.
Die beiden Privatbürger könnten eine Aufhebung des von der Bezirksregierung Arnsberg erteilten Vorbescheids nicht verlangen, weil er sie nicht in ihren Rechten verletze, hieß es weiter. Demnach verursache der geplante Block 5 des Kraftwerks keine nennenswerte Zusatzbelastung durch Luftschadstoffe.
Evonik Steag plant einen Kraftwerksblock mit einer elektrischen Leistung von 760 Megawatt. Laut BUND würde der Kraftwerksblock jährlich etwa 4,4 Millionen Tonnen Kohlendioxid ausstoßen. Mit den Klagen hatten der BUND und die Anwohner eine Aufhebung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Kraftwerks durch die Bezirksregierung Arnsberg angestrebt.
Das Unternehmen hatte zwar 2008 mitgeteilt, die Realisierung des Kraftwerksprojektes zu verschieben, da die Wirtschaftlichkeit "derzeit nicht gegeben" sei. Allerdings wollte sich das Unternehmen die Möglichkeiten für den Bau weiter offen halten. Der BUND befürchtet, dass der Kraftwerksbauer das Projekt "mit der Genehmigung in der Tasche" zu einem späteren Zeitpunkt doch noch "durch die Hintertür" realisieren könnte. Gegen das Urteil des OVG wurde keine Revision zugelassen. Dagegen können die Kläger Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
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