Pfister ruft Stromkunden zu Anbieterwechsel auf
Weiteres Instrument im Kampf gegen steigende Strompreise sei das Kartellrecht auf Bundes- und auf Landesebene. Pfister wies darauf hin, dass die in seinem Haus angesiedelte Landeskartellbehörde nach wie vor von einer marktbeherrschenden Stellung beim Heizstrom ausgehe. "Heizstrom wird für den Betrieb von Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen überwiegend in Niedertarifzeiten verwendet." Hier gebe es "derzeit praktisch keine Konkurrenz für den örtlichen Versorger". Die Landeskartellbehörde hat den Angaben zufolge seit Januar 2009 rund 120 Tarife für Heizstrom erfasst und ausgewertet und gegen die drei teuersten Heizstromanbieter Preismissbrauchsverfahren eingeleitet.
Zudem beanstandete die Behörde im laufenden Jahr bei acht Unternehmen Kopplungsangebote, bei denen Heizstromkunden eine erheblich vergünstigte Grundgebühr erhalten, wenn sie auch den Haushaltsstrom beim örtlichen Versorger beziehen. Dies sei "Behinderungsmissbrauch" des marktbeherrschenden örtlichen Versorgers. Auf diese Weise gingen alternativen Anbietern von Haushaltsstrom die Heizstromkunden als potenzielle Wechselkunden verloren.
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