"Lex E.on" soll Weg für Kraftwerk Datteln frei machen
Rund 57.000 Bürger hatten schriftlich gegen das Eilgesetz der Regierung protestiert. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) geht davon aus, dass nach dem Gesetz auch der Landesentwicklungsplan geändert werden soll. Anschließend solle die Stadt Datteln offenbar einen neuen Flächennutzungsplan vorlegen, damit das Kraftwerk doch noch gebaut werden kann. Der BUND will den juristischen Widerstand gegen das Projekt fortsetzen.
Ein Sprecher des Wirtschafts- und Energieministeriums hatte bereits im Vorfeld der Entscheidung Kritik an der Gesetzesänderung zurückgewiesen: "Tatsache ist, dass nicht eines der bisher verfolgten klimapolitischen Ziele aufgegeben wird." Vertreter von CDU und FDP bekräftigten jedoch, dass die Landesregierung alles tun wolle, um das Dattelner Kraftwerk zu ermöglichen. Neue Kraftwerke seien auch aus Klimaschutzgründen sinnvoll.
Das OVG Münster hatte am 3. September den Bebauungsplan für das E.on-Projekt aufgehoben. Als Grund führte das Gericht unter anderem an, dass die Stadt Vorgaben zum Naturschutz und zum Schutz der Bevölkerung nicht ausreichend beachtet habe. Die Anlage liege zu nahe an Wohngebieten. Damit wurde der Klage eines Landwirts aus Waltrop stattgegeben. Sowohl die Stadt Datteln als auch die E.on Kraftwerke GmbH hatten fristgerecht Beschwerden über die Nichtzulassung der Revision durch das OVG beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt. Hierüber steht eine Entscheidung noch aus.
Nach seiner Fertigstellung sollte das Kraftwerk mit einer Leistung von rund 1.050 Megawatt eines der größten Steinkohlekraftwerke Europas werden. Die Gesamtinvestition beträgt rund 1,2 Milliarden Euro. Im Jahr 2011 sollte das Kraftwerk in Betrieb gehen. Falls die Genehmigung für das Kraftwerk aufgehoben wird, muss E.on die Anlage zurückbauen und den ursprünglichen Zustand wiederherstellen.