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Mieter müssen Verbrauchsdaten angeben

Der Vermieter eines Einfamilienhauses wollte sich einen Energiepass ausstellen lassen. Hierzu ist es erforderlich, die Verbrauchswerte der letzten Jahre zu benennen. Da die Mieter die jeweiligen Kosten mit dem Energielieferanten selbst abrechneten, wäre es für den Vermieter der einfachste Weg gewesen, diese von den Mietern zu erfahren. Unter Hinweis auf den Datenschutz weigerten sich jedoch die Mieter. Der Vermieter klagte und bekam Recht. Die Mitteilung der Verbrauchsdaten sei eine Nebenpflicht aus dem Mietvertrag, urteilte das Gericht. Ein datenschutzrechtliches Problem durch Preisgabe persönlicher Daten ergebe sich nicht. „In einer Vielzahl von Fällen würden Vermieter die Verbrauchswerte der Mieter selbst ermitteln und diese im Wege der Nebenkosten mit den Mietern abrechnen“, so Verbandsjurist Andre Wrede vom IVD West.
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