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Verbraucherschützer fordern Umsturz der Solarförderung

14.01.2010 von
Verbraucherschützer fordern eine radikale Neuausrichtung der deutschen Solarförderung. Da der Neubau an Solaranlagen die Prognosen um ein Vielfaches übertreffe, stiegen die Kosten für Verbraucher auf nicht mehr "tragbare Dimensionen", heißt es in einem Positionspapier der Verbraucherzentrale Bundesverband. Allein für die 2009 gebauten Anlagen hätten die Mehrkosten 10 Milliarden Euro betragen. Bis 2013 summierte sich die Zusatzbelastung auf weitere 40 Milliarden Euro, wenn die Förderung wie geplant fortlaufe.
 
Allein 2009 habe der Zubau von Anlagen mit einer Leistung 3.000 Megawatt den vom Solarverband BSW prognostizierten Zuwachs von 682 Megawatt um ein Vierfaches überstiegen. Die geplanten Mehrkosten hätten bei Einhaltung der Kalkulation rund 2,3 Milliarden Euro betragen. In der Folge plädieren die Verbraucherschützer für eine einmalige Reduzierung der staatlichen Förderung um 30 Prozent zum 1. Juli 2010.
 
"Aktuell verursacht die Herstellung und Installation einer Photovoltaikanlage in Deutschland Kosten von nicht mehr als 1.500 Euro pro Kilowatt. Daraus folgen Stromgestehungskosten von rund 18 Cent pro Kilowattstunde (unter Annahme einer 7,4-prozentigen Rendite für den Betreiber). Die Politik sollte Solarstrom daher nicht länger künstlich teuer halten. Künstlich teurer Solarstrom verhindert einen wirksamen Beitrag von Solarstrom für den Klimaschutz", erläutert Bernd Schüßler, Sprecher des Solarstrom-Magazins Photon http://www.photon.de, gegenüber pte. Angesichts des großen Zubaus bestehe eher eine Subventionserhöhung.
Solarstrom vom eigenen Dach sei bereits zum Ende dieser Legislaturperiode so günstig wie Strom aus der Steckdose, sagte der BSW-Geschäftsführer Carsten Körnig. Grund dafür seien sinkende Kosten durch technologische Weiterentwicklungen sowie durch einen beschleunigten Photovoltaik-Marktausbau.
 
Das fordert der Bundesverband konkret:
 
  • Die Vergütung für Solarstrom soll für zusätzlich einmalig zum 1. Juli 2010 um durchschnittlich 30 Prozent nach unten angepasst werden. Die nächste planmäßige Absenkung erfolgt zum 1. Januar 2011 und dann in jährlichem Abstand nach dem unter 2. und 3. beschrieben Verfahren.
  • Das Bundesumweltministerium (BMU) legt künftig auf der Grundlage von Angaben der Solarwirtschaft verbindliche Prognosen über die zukünftigen Zubaumengen vor, aus denen die damit für die Verbraucher verbundenen Kostenbelastungen hervorgehen. Die Degression richtet sich nach den vereinbarten Zubaumengen. Das BMU oder eine andere von ihm beauftragte, unabhängige Stelle beobachtet, dokumentiert und veröffentlicht die Entwicklung des Zubaus, der Kosten auf allen Wertschöpfungsebenen sowie des Aufwands für die Netzintegration.
  • Werden die Zubaumengen in dem betreffenden Jahr um mehr als zehn Prozent überschritten werden, wird die Höhe der Solarförderung neu verhandelt. Insbesondere sind erfolgte Mehrausgaben durch Kürzungen in den Folgejahren auszugleichen. Eine außerplanmäßige Anpassung kann auch erfolgen, wenn aus anderen Gründen die Kosten stärker sinken als bei der planmäßigen Absenkung der Vergütung berücksichtigt wurde.
  • Die im EEG enthaltene Sonderregelung für energieintensive Unternehmen sollte gestrichen werden. Diese Unternehmen sollten genauso wie Privathaushalte zukünftig die volle EEG-Umlage bezahlen.
 
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