Warnung vor unseriösem Stromanbieter-Wechsel
Die Werber arbeiten nach Angaben der Verbraucherschützer mit unwahren Argumenten. So behaupten sie etwa, die Unterschrift wäre erst dann bindend, wenn die Zählernummer des Kunden im Vertrag eingetragen sei. Rechtlich gesehen gibt der Verbraucher jedoch schon mit seiner Unterschrift eine verbindliche Erklärung ab. Die Zählernummer wird dann umgehend vom "Verbraucherforum Energie" telefonisch erfragt und kurzerhand ins Vertragsformular eingefügt.
Kunden, die schon einen Vertrag unterschrieben haben, können auf ihr Widerrufsrecht pochen und ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. "Besser noch: Solche Verträge nicht spontan unterschreiben, sondern sich allenfalls ein Vertragsmuster aushändigen lassen, das man in Ruhe zu Hause prüfen und mit anderen Angeboten vergleichen kann", rät die Verbraucherzentrale NRW zur Vorsicht.
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