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"Stromklau" für 1,8 Cent rechtfertig keine Kündigung
Das Arbeitsgericht Siegen hat die Kündigung eines Angestellten für unwirksam erklärt, der für 1,8 Cent Strom aus der Steckdose am Arbeitsplatz entnommen hatte, um seinen Elektroroller aufzuladen. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VdAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V.
In dem Fall war der langjährige Angestellte ohne weitere vorherige Abmahnung entlassen worden, weil er den Strom aus der Steckdose am Arbeitsplatz entnommen hatte. Daraufhin hatte ihm seine Firma fristlos gekündigt.
Das Arbeitsgericht Siegen erklärte die Kündigung nun für unwirksam, so Henn.
Zwar sei auch der Diebstahl geringwertiger Sachen nach ständiger Rechtsprechung der Arbeitsgerichte grundsätzlich ein Kündigungsgrund, aber dies sei aber schon ein „Extremfall, so der Richter in seiner Urteilsbegründung.
Der Angestellte war 19 Jahre bei dem Unternehmen beschäftigt, ohne dass er sich vorher irgendetwas zu Schulden kommen lasse hatte. Im Mai 2009 war er sodann mit einem „Segway“, zur Arbeit erschienen und musste das Gefährt für die Rückfahrt nach Hause wieder aufladen. Dabei wurden nach Herstellerangaben Strom für 1,8 Cent verbraucht.
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