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Irreführende Werbung für Stromfresser verboten
Haushaltsgeräte dürfen nicht als sparsam im Verbrauch beworben werden, wenn sie nicht energieeffizient sind. Das ist das Ergebnis eines Abmahnverfahrens der Verbraucherzentrale Hamburg gegen die Edeka-Gruppe. In einem Prospekt hatte die zu Edeka gehörende Kette Marktkauf nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg mit dem Zusatz „Öko - sparsam im Verbrauch“ geworben, obwohl es sich auch um Geräte mit einem am heutigen Standard gemessen hohen Stromverbrauch handelte. Auf die Abmahnung der Verbraucherzentrale hat Edeka sich jetzt in einer verbindlichen Erklärung zur Unterlassung verpflichtet.
Anlass der Abmahnung: Ein in dem Prospekt beworbener Gefrierschrank der Energieklasse A verbraucht bei einem mittelgroßen Nutzinhalt von 162 Litern 247 Kilowattstunden Strom im Jahr und ist damit deutlich schlechter als die heute beste und am Markt mit vielen Geräten vertretene Energieeffizienzklasse A++. Die Verbraucherzentrale: "Ein Gefriergerät mit dem Energie-Label A heutzutage noch mit dem Zusatz ‚ÖKO – sparsam im Verbrauch’ zu bewerben, ist grüner Etikettenschwindel und irreführend."
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