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AKW-Laufzeitverlängerungen grundgesetzwidrig?
Längere Laufzeiten für deutsche Atomkraftwerke, wie sie die schwarz-gelbe Bundesregierung derzeit vorbereitet, wären wegen der nicht im Ansatz geklärten Entsorgung der hochradioaktiven Abfälle rechts- und verfassungswidrig. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in Berlin stellte. Die Expertise kommt zu dem Ergebnis, dass die Nutzung der Atomenergie dann in einen eklatanten Widerspruch zu den verfassungsrechtlichen Schutzpflichten des Staates gerät, wenn die 2002 mit dem Atomausstiegsgesetz festgelegte Mengenbegrenzung der Atommüllproduktion aufgehoben wird. Dies wäre bei einer Laufzeitverlängerung der Fall.
"Wir erleben in diesen Wochen eine merkwürdig eindimensionale Debatte über die angebliche Notwendigkeit längerer Reaktorlaufzeiten, während gleichzeitig das Scheitern des Versuchs, schwach- und mittelaktive Atomabfälle im Salzbergwerk Asse II dauerhaft zu entsorgen, eingestanden werden muss", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. "Der Staat ist bis heute weit davon entfernt, seiner Schutzpflicht genüge zu tun. Über 50 Jahre nach Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für die kommerzielle Nutzung der Atomenergie in Deutschland ist ein Endlager für hochradioaktive Abfälle nicht nur nicht verfügbar", sagte Ziehm.
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