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Verbraucherschützer: Solaranlagen lohnen weiter
Ab April 2010 soll die Einspeisevergütung für Solarstrom aus Dachanlagen um 15 Prozent sinken. "Hausbesitzer, die noch auf den letzten Drücker von der derzeitigen Förderung profitieren wollen, sollten jedoch keine überhastete Entscheidung treffen, sondern die Installation einer Photovoltaikanlage umsichtig durchrechnen und planen", rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Für die Installation der Anlage sollten mehrere Komplettangebote von mit der Materie vertrauten Installateuren eingeholt werden.
Seiern einzelne Posten wie Lieferung der Module, Wechselrichter, Verkabelung, Befestigungssystem, Montagekosten, Anschluss ans Netz und die Erledigung der Formalitäten mit den Netzbetreibern im Detail aufgeführt, ließen sich die Preise am besten vergleichen.
Seiern einzelne Posten wie Lieferung der Module, Wechselrichter, Verkabelung, Befestigungssystem, Montagekosten, Anschluss ans Netz und die Erledigung der Formalitäten mit den Netzbetreibern im Detail aufgeführt, ließen sich die Preise am besten vergleichen.
Betreiber einer Solaranlage bekommen die Einspeisung von Solarstrom gesetzlich festgelegt 20 Jahre lang vergütet. Für die Höhe der Rendite ist den Verbraucherschützern zufolge ein rentables Verhältnis von Preis und garantierter Nennleistung in Watt entscheidend. Interessenten sollten sich die Nennleistung möglichst für 20 Jahre vom Hersteller der Solaranlage garantieren lassen. Darüber hinaus sollten nur qualitätsgeprüfte und zertifizierte Module in der Anlage verwendet werden.
Stimmen sämtliche Voraussetzungen, ist die Investition in eine Photovoltaikanlage eine sichere und rentable Geldanlage, wie die Verbraucherzentrale betont. Um hierbei später keine böse Überraschung zu erleben, gehöre neben einer ausführlichen Darstellung sämtlicher Kosten und Erlöse auch die Berechnung der Wirtschaftlichkeit in jedes Angebot. Darin sollten die Aufwendungen für Wartung und Versicherung ebenfalls berücksichtigt sein.
Jede Kilowattstunde Solarstrom, die ein privater Produzent selbst verbraucht, wird gesondert vergütet. Richtig verbucht werden kann der selbst genutzte Strom aber nur, wenn die Höhe des Eigenverbrauchs auf einem geeichten Stromzähler ablesbar ist. Wer die Kosten für die passende Ablesetechnik nicht scheut, dem winkw demnächst eine deutliche Anhebung der Extravergütung, so die Verbraucherschützer.
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