Bund: Gorleben-Erkundung ohne Bürgerbeteiligung

02.03.2010 von
Die Bundesregierung will bei der weiteren Erkundung des geplanten Atommüll-Endlagers Gorleben offenbar keine Bürgerbeteiligung zulassen. Die Erkundung, die nach einem zehnjährigen Moratorium im Herbst wieder aufgenommen werden könnte, soll die Eignung Gorlebens als Endlager klären.
 
Die weitere Erkundung des Salzstocks soll nach dem Bergrecht der 80er Jahre fortgeführt werden, wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet. Das Bergrecht sieht keine formale Beteiligung der betroffenen Bevölkerung vor. Es dient in erster Linie der Aufsuchung von Bodenschätzen. Im konkreten Fall Gorleben wurde es aber auch für die Erkundung eines Endlagers für radioaktive Abfälle genutzt, was grundsätzlich durch das Bundesverwaltungsgericht für legitim erklärt worden war.
 
Beim Atomrecht - unter dem seit Anfang des Jahres auch das marode Atommülllager Asse betrieben wird - ist die Beteiligung der Öffentlichkeit dagegen ein zwingender Bestandteil des Verfahrens. Die Bürger werden nicht nur informiert, sondern sie können das Verfahren vor Gericht überprüfen lassen. Eine solche förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit werde es dann geben, wenn Gorleben tatsächlich zum Endlager werden sollte, hieß es dem Bericht zufolge im Bundesumweltministerium.
 
Der Rahmenbetriebsplan für Gorleben läuft Ende September aus. Bis Ende März muss das zuständige Bundesamt für Strahlenschutz einen Antrag auf eine Folgegenehmigung stellen. Nach Informationen der Zeitung soll dazu lediglich der bestehende Plan aus dem Jahr 1983 verlängert werden. Das damals geltende Bergrecht sah noch keine Bürgerbeteiligung vor, erst 1990 wurde dies geändert. Die Verlängerung sei eine „Übergangslösung“, hieß es in der Strahlenschutzbehörde, die dem Umweltministerium untersteht.
 

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