Energiesparlampen und LED ungefährlich
Diese neue Messmethode wurde in einer im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit und des Bundesamts für Energie durchgeführten Studie angewendet. Demnach gibt es Entwarnung: Die so ermittelten Werte liegen bei einem Abstand von 30 Zentimetern bei allen getesteten Energiesparlampen weit unter den international empfohlenen Grenzwerten. Die Grenzwerte gelten für unmittelbare Muskel- und Nervenreizungen. Im Sinne der persönlichen Vorsorge empfehlen die Bundesämter, zu Energiesparlampen einen Mindestabstand von 30 Zentimetern einzuhalten, insbesondere wenn die Lampe - beispielsweise eine Schreibtischlampe - über längere Zeit in Betrieb ist.
In der Studie wurden auch die elektromagnetischen Felder von LED-Lampen und klassischen Glühlampen ermittelt. Im Vergleich zu den Energiesparlampen erzeugen sie generell nur sehr schwache elektromagnetische Felder.
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