BUND fordert Festhalten am Baustopp für Kraftwerk Datteln
Im Rechtsstreit um den Bau des Steinkohlekraftwerks hatten die Stadt Datteln und die E.on Kraftwerke GmbH Mitte März eine weitere juristische Niederlage hinnehmen müssen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 3. September 2009 zurückgewiesen. Mit dem Urteil hatte das OVG den Bebauungsplan für das Projekt aufgehoben. Mit der Entscheidung der Leipziger Richter ist das OVG-Urteil rechtskräftig.
Das OVG hatte den Bebauungsplan für das E.on-Projekt als unwirksam erklärt. Die Bauarbeiten mussten in der Folge teilweise gestoppt werden. Als Grund für die Entscheidung führte das OVG unter anderem an, dass die Stadt Vorgaben zum Naturschutz und zum Schutz der Bevölkerung nicht ausreichend beachtet habe. Die Anlage liege zu nahe an Wohngebieten. Damit wurde der Klage eines Landwirts aus Waltrop stattgegeben.
Vielleicht interessiert Sie auch: