Überdimensionierte Wasserzähler müssen ausgetauscht werden
Wasserversorger müssen überdimensionierte Zähler austauschen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Demnach kann ein Wasserversorgungsunternehmen im Interesse der Kunden gezwungen sein, Wasserzähler auszutauschen, wenn sich der technische Standard in einem wesentlichen Maße ändert und die Kunden ein beachtenswertes Interesse am Austausch der Wasserzähler haben.
In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Leipziger Fall musste eine Wohnungseigentümergemeinschaft 130 Prozent höhere Wasserkosten zahlen, weil bei ihnen Wasserzähler mit einem Nenndurchfluss von 6,0 Kubikmeter pro Stunde installiert waren statt Zähler mit einer Größe von 2,5 Kubikmeter pro Stunde. Der Kunde habe ein beachtenswertes Interesse am Austausch des Zählers, weil seine Kostenbelastung von der Dimensionierung des Wasserzählers abhängt, so die Richter.