VGH: Atomkraftgegner müssen Sanitätereinsatz bei Demo nicht bezahlen
Im Streit um die Auflagen für die bevorstehende Anti-Atom-Demonstration in Biblis hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel den Atomkraftgegnern recht gegeben. Der VGH entschied am Freitag, die Veranstalter müssten die auferlegten Kosten für die bei der Aktion eingesetzten Rettungssanitäter nicht tragen. Der Gerichtshof widersprach damit einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom Donnerstag.
Der VGH begründete seine Entscheidung mit dem Versammlungsgesetz, das Auflagen für Veranstaltungen nur dann vorsehe, wenn Gefahren unmittelbar zu befürchten seien. Dies sei bei der für Samstag geplanten Demonstration nicht der Fall. Der Beschluss ist den Angaben zufolge unanfechtbar.
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hatte den Eilantrag der Organisatoren gegen die Auflagen der Behörden mit der Begründung abgelehnt, dass die Kosten von rund 2.600 Euro angesichts der Größe der Veranstaltung zumutbar seien. Es geht um die Bezahlung von 19 Einsatzkräften und vier Rettungswagen.
Zu der Demonstration am Samstag hatte ein breites Protestbündnis von Initiativen, Vereinen und Parteien aufgerufen. Nach Angaben der Veranstalter könnte die Aktion mit bis zu 10.000 Teilnehmern die größte in Biblis seit 1988 werden.
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