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Marburger Solarsatzung gescheitert
Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Klage der Stadt Marburg gegen die Beanstandung ihrer Solarsatzung abgewiesen. Wesentliche Passagen der Satzung seien unverhältnismäßig, entschied das Verwaltungsgericht (VG) am Mittwoch und folgte damit der Auffassung des Regierungspräsidiums Gießen. So sei es unverhältnismäßig, anlässlich von Reparaturarbeiten die Solarsatzung einzuführen oder diese auf Gebäude von weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche anzuwenden.
Laut der umstrittenen Satzung müssen sich die Marburger Bürger thermische Solaranlagen anschaffen, sobald sie ein neues Haus bauen, die Heizungsanlage austauschen, ein Gebäude erweitern oder das Dach sanieren. Das Regierungspräsidium hatte die Satzung gekippt, dagegen hatte Marburg geklagt. Ein zwischenzeitlich erarbeiteter Vergleich zwischen Kommune und Regierungspräsidium war vom hessischen Wirtschaftsministerium abgelehnt worden.
Gegen die Klage ließen die Gießener Richter eine Berufung vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel zu. Marburgs Bürgermeister Franz Kahle (Grüne) hatte bereits vor der Verhandlung angekündigt, notfalls auch vor dem VGH zu klagen.
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