Neues EU-Label für energieefiziente Haushaltsgeräte kommt

20.05.2010 von

Das Europäische Parlament möchte die Energieeffizienz der Union steigern. Eine der Maßnahmen: Käufer von Waschmaschinen oder Kühlschränken müssen sich an ein neues Label gewöhnen. Kennzeichnungen von Haushaltsgeräten wie Kühlschränken oder Waschmaschinen erhalten künftig mehr Informationen zum Energieverbrauch.

Das Parlament hat dem neuen, umstrittenen Design der EU-Energieeffizienzlabel mit zusätzlichen "Plus" -Klassen zu dem bereits bestehenden Farbschema zugestimmt. Darüber hinaus muss bei jeder Werbung, die den Energieverbrauch eines bestimmten Haushaltsgerätemodells angibt, die Energieklasse des Produktes deutlich erkennbar sein. Die bisherige Palette reicht von "A" bis "G" und könnte künftig wie folgt aussehen:

  • Wenn ein neues Produkt, dass weniger Energie als das bereits existierende verbraucht, mit "A+" klassifiziert wird, gilt für das am wenigsten Energieeffiziente die Klasse "F"
  • Wenn ein neues Produkt, dass weniger Energie als das bereits existierende verbraucht, mit "A++" klassifiziert wird, gilt für das am wenigsten Energieeffiziente die Klasse "E"
  • Wenn ein neues Produkt, dass weniger Energie als das bereits existierende verbraucht, mit "A+++" klassifiziert wird, gilt für das am wenigsten Energieeffiziente die Klasse "D"

Die Kennzeichnungsfarbpalette, von Dunkelgrün für die energieeffizientesten Produkte bis Rot wird entsprechend angepasst, so dass die höchste Energieeffizienzklasse weiterhin Dunkelgrün sein und die am wenigsten Energieeffiziente Rot sein wird.

Die Energieklassen und speziellen Produkte, die gekennzeichnet sein müssen, werden von einer Arbeitsgruppe der Kommission bestimmt.

 

Energielabel auch für Fensterrahmen

Künftig muss die Kennzeichnung auch zu energieverbrauchenden Produkten hinzugefügt werden, die für kommerzielle und industrielle Zwecke genutzt werden. Dazu zählen u.a. Kühlräume, Schaukästen, Industriekochgeräten, Verkaufsautomaten und Industriemotoren.

Die Energiekennzeichnungspflicht gilt außerdem für energiebezogene Produkte, einschließlich Bauprodukte, die keine Energie verbrauchen aber einen erheblichen direkten oder indirekten Einfluss auf Energieeinsparungen haben, wie beispielsweise Fensterverglasung and Rahmen oder Außentüren.

Sobald die neuen Regeln im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurden, haben die Mitgliedsstaaten ein Jahr Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.

 

Die neuen Label sind umstritten, Informationen haben wir in einem Artikel zusammengefasst.

 

 

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