BUND bewertet E.on-Pläne für Kraftwerk Datteln skeptisch
E.on habe diese wesentliche Planungsänderung bislang nicht in das laufende juristische Verfahren eingebracht, hieß es. Die jetzige E.on-Ankündigung von einem Kühlturmabriss und Veränderungen beim Kohle- und Ammoniaklager berühre nur einen Teil des Problems. So habe sich E.on zum Beispiel bislang nicht zur fehlenden Verträglichkeit des Vorhabens in Bezug auf die geschützten Gebiete der Lippeaue geäußert.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hatte Anfang September den Bebauungsplan für das E.on-Projekt als unwirksam erklärt. Die Bauarbeiten mussten in der Folge teilweise gestoppt werden. Als Grund für die Entscheidung führte das OVG unter anderem an, dass die Stadt Vorgaben zum Naturschutz und zum Schutz der Bevölkerung nicht ausreichend beachtet habe. Die Anlage liege zu nahe an Wohngebieten. Damit wurde der Klage eines Landwirts aus Waltrop stattgegeben.