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Rheinland-Pfalz droht mit Klage von AKW-Laufzeiten
Bei einer Verlängerung der Laufzeit von Atomkraftwerken (AKW) ohne Zustimmung des Bundesrats will Rheinland-Pfalz eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen. Ein von der Landesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten habe ergeben, dass eine Atomgesetznovelle mit dem Ziel der Verlängerung der AKW-Laufzeiten der Zustimmung des Bundesrats bedürfe, sagten Ministerpräsident Kurt Beck, Umweltministerin Margit Conrad und Justizminister Heinz Georg Bamberger (alle SPD) am Donnerstag in Berlin.
In dem Gutachten wird die Zustimmungspflicht des Bundesrats aus Artikel 87 c des Grundgesetzes unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abgeleitet. Demnach bestehe eine Zustimmungspflicht sowohl bei der wesentlichen Umgestaltung von Zustimmungsgesetzen wie dem Atomgesetz als auch bei einer Verlängerung befristeter Zustimmungsgesetze.
Der Staatskanzlei zufolge widerlegt das Gutachten damit die Auffassung der Bundesregierung, dass eine "moderate" Laufzeitverlängerung nicht zustimmungsbedürftig sei. Darüber hinaus werde diese Position auch von anderen Gutachten gestützt, hieß es weiter. Auch die beiden vom Bundesumweltministerium eingeholten Rechtsgutachten kämen zu diesem Ergebnis.
Beck, Conrad und Bamberger sehen darüber hinaus auch einen Schaden für die Energiewirtschaft durch die Verlängerung. «Das beabsichtigte Vorgehen der Bundesregierung bedeutet Rechtsunsicherheit für die gesamte Energiebranche und wird unweigerlich zu Investitionszurückhaltung führen», erklärten die SPD-Politiker. Dies betreffe die Erneuerung des Kraftwerksparks ebenso wie größere Investitionen in erneuerbare Energien. Zudem schadeten über Jahre weiter laufende Atomkraftwerke der Zukunftsbranche der erneuerbaren Energien.
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