Stadt wehrt sich gegen Erkundung von CO2-Speichern

29.06.2010 von
Die brandenburgische Stadt Beeskow wehrt sich jetzt juristisch gegen die Erkundung von unterirdischen Kohlendioxid-Speichern in der Region. Es sei Widerspruch gegen die Erlaubnis durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) eingelegt worden, teilten am Montag Bürgermeister Frank Steffen (SPD) und Jurist Hartmut Gaßner mit.
 
Unterstützung kommt dabei von der Umweltschutzorganisation Greenpeace: Vor der Brandenburger Staatskanzlei haben heute 20 Aktivisten ein Mahnmal zum Abschluss ihrer Protesttour gegen die CO2-Verpressung aufgestellt. Eine drei Meter große "geologische Zeitbombe" weist auf die Risiken der unterirdischen CO2-Endlagerung hin. Greenpeace präsentiert auf fünf Bannern von je 15 Metern Laenge die auf der zweiwöchigen Protesttour gesammelten Unterschriften. Von Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) und Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (Die Linke) fordern die Umweltschützer, kein kommerzielles CO2-Endlager zuzulassen. Brandenburg solle sich von der dreckigen Braunkohleverstromung verabschieden und stattdessen Erneuerbare Energien fördern.
 
Der Energiekonzern Vattenfall erprobt in Brandenburg die sogenannte CCS-Technologie zur Abscheidung und unterirdischen Speicherung von CO2. Dafür sollen mögliche unterirdische CO2-Lagerstätten im Raum Beeskow und im Oderbruch bei Neutrebbin erkundet werden.
 
Das LBGR hatte Vattenfall im Oktober 2009 eine bergrechtliche Erlaubnis zur Erkundung von Lagerstätten erteilt. Allerdings wurde die Genehmigung nach Angaben von Steffen und Gaßner zur Aufsuchung von Sole erteilt. Hintergrund seien fehlende gesetzliche Grundlagen zur unterirdischen CO-Speicherung, da die Bundesregierung noch immer kein CCS-Gesetz vorgelegt habe.
 
Mit der Erlaubnis wolle sich Vattenfall ein rund 556 Quadratkilometer großes Gebiet um Beeskow sichern, um den Untergrund auf seine Eignung zur CO2-Lagerung zu untersuchen und später vorrangigen Zugriff auf Ablagerungsrechte zu erhalten. Die Stadt Beeskow sehe darin eine "unzulässige Umgehung des geltenden Rechts". Das Speicherrecht stehe den Grundstückseigentümern zu und dürfe - anders als beim Recht zur Aufsuchung von Sole - nicht von staatlichen Behörden verliehen werden. "Die Erlaubnis des LBGR ist damit eine rechtswidrige Enteignung der Grundstückseigentümer", betonten Steffen und Gaßner.
 

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