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Vorsicht bei Einspeise-Verträgen für Solaranlagen
Wer eine Solarstrom-Anlage auf seinem Dach installiert, erhält vom örtlichen Netzbetreiber für jede eingespeiste Kilowattstunde Strom eine Vergütung von 34 Cent, vorausgesetzt die Anlage wird vor dem 1. Oktober 2010 installiert. Obwohl die Vergütung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) klar geregelt ist, legen viele Netzbetreiber den Anlagenbesitzern aber einen Einspeise-Vertrag vor, um weitere Details zu regeln - vor diesen Verträgen warnt jetzt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
„Einspeise-Verträge" können aus Sicht des Hausbesitzers nach Ansicht der Verbraucherzentrale zwar durchaus sinnvoll sein, um bestimmte Dinge über das EEG hinaus zu regeln, wie etwa die Art des Stromzählers, die Haftung, den Zahlungszeitpunkt der Vergütung und die Rechnungsstellung. Allerdings sind in den vorgelegten Verträgen immer wieder nachteilige Dinge wie überhöhte Zählermieten zu finden oder man versucht, sich beim Netzausfall jeglicher Schadensersatzpflicht zu entziehen. In anderen Fällen wird verlangt, dass ein Anlageverantwortlicher benannt wird, oder man will den Anlagenbetreiber verpflichten, auf eigene Kosten nachzuweisen, dass der verkaufte Strom ausschließlich aus der betriebenen EEG-Anlage stammt. Einzelne Netzbetreiber wollen sich sogar die Rückforderung der Einspeisevergütung grundsätzlich vorbehalten. Die Verbraucherzentrale rät den Verbrauchern daher, die Einspeise-Verträge der Netzbetreiber unbedingt genau zu prüfen.