Vorsicht bei Einspeise-Verträgen für Solaranlagen
„Einspeise-Verträge" können aus Sicht des Hausbesitzers nach Ansicht der Verbraucherzentrale zwar durchaus sinnvoll sein, um bestimmte Dinge über das EEG hinaus zu regeln, wie etwa die Art des Stromzählers, die Haftung, den Zahlungszeitpunkt der Vergütung und die Rechnungsstellung. Allerdings sind in den vorgelegten Verträgen immer wieder nachteilige Dinge wie überhöhte Zählermieten zu finden oder man versucht, sich beim Netzausfall jeglicher Schadensersatzpflicht zu entziehen. In anderen Fällen wird verlangt, dass ein Anlageverantwortlicher benannt wird, oder man will den Anlagenbetreiber verpflichten, auf eigene Kosten nachzuweisen, dass der verkaufte Strom ausschließlich aus der betriebenen EEG-Anlage stammt. Einzelne Netzbetreiber wollen sich sogar die Rückforderung der Einspeisevergütung grundsätzlich vorbehalten. Die Verbraucherzentrale rät den Verbrauchern daher, die Einspeise-Verträge der Netzbetreiber unbedingt genau zu prüfen.