Sanierung: Energieberater behalten den Überblick
Um die Möglichkeiten zur Energieeinsparung am Haus genauer zu ermitteln, sollte ein „Vor-Ort-Energieberater“ oder ein „Gebäudeenergieberater im Handwerk“ hinzugezogen werden. Für die Energieberatung können Hausbesitzer von dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) besonders unbürokratisch Fördermittel erhalten. Der „Vor-Ort-Energieberater“ übernimmt die Antragstellung. Der Zuschuss beträgt bis zu 300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und bis zu 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten, höchstens aber die Hälfte der Beratungskosten.
Staatlicher Zuschuss für Energieberatung vor und während des Baus Die geförderte Energieberatung enthält neben der Analyse der energetischen Qualität des Gebäudes und der Heiztechnik auch einen ausführlichen Beratungsbericht. Dieser enthält Empfehlungen, ob der Wärmeschutz verbessert werden kann, eine Umstellung oder Erneuerung der Heizungsanlage empfehlenswert ist und ob eine Nutzung erneuerbarer Energien in Betracht kommt. Gleichzeitig wird der erforderliche finanzielle Aufwand ermittelt und die Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Investition errechnet.
Auch für die fachgerechte Begleitung einer umfassenden Sanierung durch einen Fachmann zahlt der Staat einen Zuschuss: 50 Prozent der für die Begleitung anfallenden Kosten. „Eine komplette energetische Sanierung ist eine Aufgabe für den Fachmann. Die dena rät daher, als erstes den Energieberater zu beauftragen", so dena-Experte Stolte weiter. Die abschließende Qualitätssicherung, beispielsweise durch Wärmebilder, wird ebenfalls staatlich gefördert.
Anspruch auf Förderung haben Eigentümer von Wohngebäuden, bei denen die Baugenehmigung vor dem 31.12.1995 erteilt wurde und die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden.