E.on: Brennelementesteuer wäre rechtswidrig
„Die Steuer wäre europarechtswidrig und auch mit deutschem Recht unvereinbar. Sie überfordert unsere Anlagen und gefährdet sogar einzelne Standorte“, so Theyssen in einem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ). „Und schließlich widerspricht sie dem gewollten Energiekonzept, da fossile Energien im Vergleich zur klimafreundlichen Kernenergie präferiert werden und ausländischer Strom steuerfrei bliebe“.
Die von den Energiekonzernen E.on, RWE, Vattenfall und EnBW ins Spiel gebrachte mögliche Stilllegung von Atomkraftanlagen im Falle der Einführung einer derartigen Steuer ist laut Teyssen „keine Stilllegungsdrohung, sondern schlichtes betriebswirtschaftliches Kalkül“. Wenn die Steuer die Produktion einer Megawattstunde in Kernkraftwerken so verteuere, dass anderweitig produzierter Strom günstiger sei, wären vor allem kleinere Anlagen nicht mehr wirtschaftlich.
Darüber hinaus wies der E.on-Chef den Vorwurf der Erpressung durch die Energiekonzerne als „absurd“ zurück. Es gehe, so Teyssen, um einen erheblichen besonderen Finanzierungsbeitrag eines Wirtschaftszweiges für das Gemeinwesen. Vergleichbare Beiträge gebe es weder im Ausland bei Laufzeitverlängerungen noch bei irgendeinem anderen deutschen Wirtschaftszweig.