AKW-Laufzeiten: Mehr Haftungsrisiken für Länder?
Laufzeitverlängerungen für Kernkraftwerke erhöhen nach Ansicht von Juristen die Haftungsrisiken für die Bundesländer erheblich. Eine Verlängerung ohne Zustimmung des Bundesrates ist aus ihrer Sicht daher schwer vorstellbar.
„Die Frage der Staatshaftung hat in der bisherigen Diskussion keine Rolle gespielt, obwohl dieser Aspekt bedeutsam ist“, sagte der Berliner Verfassungsrechtler Christian Pestalozza der Wirtschaftszeitung „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe). Es liege die Annahme nahe, dass sich durch längere Laufzeiten die Haftungsbedingungen wesentlich änderten, was bei einer Laufzeitverlängerung die Zustimmungspflicht der Länder auslöse, sagte der Verfassungsrechtler.
Gestützt wird die Sichtweise durch ein Gutachten der auf Energierecht spezialisierten Kanzlei Gaßner, Groth und Siederer, das der Düsseldorfer Zeitung vorliegt. Aus einer Laufzeitverlängerung ergebe sich „eine drastische Ausweitung der Einstandspflicht der Länder“ für Schadensereignisse, heißt es in dem Gutachten.
Das Atomgesetz schreibt vor, dass im Haftungsfall zunächst die Anlageninhaber bis zu einem Betrag von 2,5 Milliarden Euro zur Kasse gebeten werden. In einem zweiten Schritt stehen Bund und Länder für 500 Millionen Euro gerade, wovon der Bund 375 Millionen Euro übernimmt, das betroffene Land 125 Millionen Euro. Die Länder müssten im Falle eine Laufzeitverlängerung also für weitere Jahre mit dem Risiko leben, mit 125 Millionen Euro in Anspruch genommen zu werden. Daher halten die Autoren die Zustimmung des Bundesrates für unumgänglich. (ddp/mar)