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Längere AKW-Laufzeiten nur über den Bundesrat?

23.08.2010 von
Längere AKW-Laufzeiten nur über den Bundesrat?Die Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken wird wegen des Widerstands vieler Bundesländer womöglich noch deutlich knapper ausfallen als bislang vermutet. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ gehen die Verfassungsrechtler des Bundesjustizministeriums in einer Stellungnahme davon aus, dass die Laufzeiten ohne Beteiligung des Bundesrats nur um zwei Jahre und vier Monate verlängert werden dürfen.
 
Das Ministerium stellte am Samstag jedoch klar: „Es gibt keine abschließende Bewertung der verfassungsrechtlichen Fragen der Laufzeitverlängerung» zwischen Innen- und Justizministerium. Der Bericht suggeriere, dass das Justizministerium die Laufzeiten ohne Beteiligung des Bundesrates nur um zwei Jahre und vier Monate verlängern wolle. „Dieser Bericht trifft nicht zu. Es gibt verschiedene Berechnungsmodelle und die verfassungsrechtliche Prüfung ist nicht abgeschlossen.“
 
Im Mittelpunkt des Streits steht die Frage, welche Laufzeitverlängerung verfassungsrechtlich unangreifbar ist, ohne dass der Bundesrat zustimmen muss. Als eine „moderate“ Verlängerung gilt generell ein Drittel der bisher geplanten Leistung. Die Expertise aus dem Justizministerium orientiert sich aber nicht an der gesamten Laufzeit der Anlagen, sondern an der Reststrommenge, die deutsche Atomkraftwerke noch produzieren dürfen. Verteilt auf die insgesamt 17 deutschen Kernmeiler entspräche dies einer durchschnittlichen Laufzeit von sieben Jahren. Ein Drittel davon sei eine „moderate Verlängerung“. Das entspräche zwei Jahren und vier Monaten.
 
Die Verfassungsrechtler des Bundesinnenministeriums gehen derweil von maximal zehn Jahren aus. Beide Ministerien empfehlen, generell eher zurückhaltend aufzutreten, um verfassungsrechtlichte Probleme und einen Konflikt mit dem Bundesrat zu vermeiden. Die schwarz-gelbe Koalition hat im Bundesrat keine Mehrheit mehr, die sozialdemokratisch geführten Länder haben bereits ihren Widerstand angekündigt.
(ddp/med/jgu)

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