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Greenpeace klagt auf Stilllegung des Atomkraftwerks Krümmel
Greenpeace will juristisch die sofortige Stilllegung des Kernkraftwerks Krümmel durchsetzen. Die Umweltorganisation habe am Dienstag beim zuständigen Oberverwaltungsgericht in Schleswig eine Untätigkeitsklage gegen die Atomaufsicht Schleswig-Holstein eingereicht, teilte Tobias Riedl, Atomexperte bei Greenpeace, in Hamburg mit. Die Atomaufsicht habe bisher nicht fristgerecht auf den Antrag von Greenpeace auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für den Meiler Krümmel reagiert.
Der Reaktor ist Riedl zufolge nicht gegen den Aufprall eines großen Passagierflugzeugs geschützt, der einen schweren Atomunfall auslösen könnte. Eine von Greenpeace erstellte sogenannte Ausbreitungsrechnung zeige, dass im Falle eines schweren Reaktorunfalls das Hamburger Stadtgebiet innerhalb von drei Stunden evakuiert werden müsste. Auch die Bevölkerung in Teilen Niedersachsens, Schleswig-Holsteins und Mecklenburg-Vorpommerns wäre unmittelbar gefährdet.
"Krümmel gehört zu den gefährlichsten Reaktoren Deutschlands.
Nach den Plänen von Schwarz-Gelb soll es bald nicht mehr möglich sein, gegen solch riskante Atommeiler zu klagen", sagte Riedl.
Greenpeace liege der Regierungsentwurf einer geplanten Novelle des Atomgesetzes vor. Danach sollten Flugzeugabstürze künftig als erweitertes "Restrisiko" gelten. Eine Klagemöglichkeit für betroffene Dritte werde ausdrücklich ausgeschlossen.
Nach den Plänen von Schwarz-Gelb soll es bald nicht mehr möglich sein, gegen solch riskante Atommeiler zu klagen", sagte Riedl.
Greenpeace liege der Regierungsentwurf einer geplanten Novelle des Atomgesetzes vor. Danach sollten Flugzeugabstürze künftig als erweitertes "Restrisiko" gelten. Eine Klagemöglichkeit für betroffene Dritte werde ausdrücklich ausgeschlossen.
Greenpeace klagt nach eigenen Angaben außerdem gemeinsam mit Anwohnern auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für fünf weitere Atommeiler, die unzureichend gegen den Aufprall eines Flugzeugs geschützt seien. Dies betreffe Biblis A und B, Brunsbüttel, Isar 1 und Philippsburg 1.
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