Offshore-Windpark vor niedersächsischer Nordseeküste darf gebaut werden
Der Offshore-Windpark Nordergründe vor der niedersächsischen Nordseeküste darf gebaut werden. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Klage der Gemeinde Wangerooge, die den Bau verhindern wollte, am Montag in zweiter Instanz abgewiesen, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte. Eine Berufung gegen das Urteil ist nicht möglich. Es ist damit rechtskräftig.
Wie schon das Verwaltungsgericht Oldenburg, begründeten die Richter ihre Entscheidung damit, dass die Gemeinde Wangerooge nicht klagebefugt sei, da die Windparks außerhalb ihres Verwaltungsbereichs lägen. Zudem konnte das Gericht durch den geplanten Windpark keine nachteiligen Folgen für den Tourismus in der Region erkennen.
Der Windpark soll 13 Kilometer nordöstlich von Wangerooge und 15 Kilometer nordwestlich von Borkum entstehen.
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