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Lichtblick will Biblis abschalten
Der Weiterbetrieb des Atomkraftwerks Biblis ist möglicherweise rechtlich angreifbar. Der Ökostromanbieter Lichtblick legte am Mittwoch in Hamburg eine Studie vor, wonach die Übertragung von Reststrommengen aus dem stillgelegten Reaktor Stade auf Biblis im Mai dieses Jahres rechtswidrig war. Der Biblis-Betreiber RWE wies dies aber zurück. Laut dem Rechtsgutachten der Berliner Kanzlei Raue im Auftrag von Lichtblick verstößt die Übertragung gegen das Atomgesetz, das Wettbewerbsrecht sowie den Atomkonsens der rot-grünen Bundesregierung mit den AKW-Betreibern.
Eine RWE-Sprecherin sagte dagegen der Nachrichtenagentur dapd, die Übertragung der Laufzeitmengen sei korrekt und entspreche dem Atomgesetz.
In den Ländern wächst offenbar der Widerstand gegen die von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) geplante Novelle des Atomgesetzes. In einem Brief an Röttgen warnt Schleswig-Holsteins Justizminister Emil Schmalfuß (parteilos) vor einer Aufweichung der Sicherheitsvorgaben für Atomkraftwerke. Die geplante Gesetzesänderung sehe unzureichende Pflichten für die Nachrüstung der Reaktoren vor, warnte Schmalfuß in dem Schreiben, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt.
Selbst ein zusätzlicher Passus, den Röttgen bislang stets als Zugewinn an Sicherheit darstellte, könne "zu einer Abschwächung der nach dem gültigen Atomgesetz bestehenden, weit reichenden Pflichten der Betreiber" führen, befürchtet Schmalfuß. Dies gefährde das "verfassungsrechtlich gebotene hohe Schutzniveau". So werde der Rechtsschutz Dritter durch das Gesetz eingeschränkt. Dies sei "gänzlich inakzeptabel".