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Solaranlagen in NRW illegal?
Die Errichtung einer Solarenergieanlage auf einem Gebäude bedarf einer Baugenehmigung, wenn sich dadurch eine gewerbliche Nutzungsänderung ergibt. Dies entschied das Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster in einem am Freitag bekanntgewordenen Beschluss. Damit scheiterte der Antrag eines Landwirts, der auf einem angemieteten Dach einer Reithalle eine Solarenergieanlage installiert hatte und gegen ein monatliches Entgelt von 4.000 Euro den Strom ins Netz eines Energieversorgers einspeisen wollte. Die Bauaufsichtsbehörde hatte die neue Nutzung allerdings untersagt.
Das OVG folgte dieser Einschätzung. Nach Ansicht des 7. Senats ergibt sich durch die Installation der Solaranlage eine Nutzungsänderung der Reithalle, die genehmigungspflichtig sei. Normalerweise sei für die Errichtung einer Solarenergieanlage laut Bauordnung des Landes NRW eine solche Genehmigung aber nicht nötig.
Laut einem OVG-Sprecher hat die Entscheidung des Gerichts keine generelle Auswirkungen auf Solarenergieanlagen in NRW, da die meisten Anlagen für den Eigenbedarf arbeiteten und nur den darüber hinaus anfallenden Strom ins öffentliche Netz speisten. Er widersprach damit einer Medienmeldung, laut der die meisten in den vergangenen Jahren in Nordrhein-Westfalen errichteten privaten Solaranlagen illegal seien.
Auch das NRW-Bauministerium betonte, dass die Gerichtsentscheidung keine Auswirkungen auf die Eigentümer von privat genutzten Solaranlagen habe. Diese Solaranlagen seien schon aufgrund ihrer baulichen Möglichkeiten um ein Vielfaches kleiner als die Anlage, die Gegenstand des OVG-Beschlusses gewesen sei. Anlagen, die ausschließlich oder vorwiegend für den Eigenbedarf Strom produzierten, seien von der Entscheidung nicht betroffen.
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