Solaranlagen in NRW illegal?
Das OVG folgte dieser Einschätzung. Nach Ansicht des 7. Senats ergibt sich durch die Installation der Solaranlage eine Nutzungsänderung der Reithalle, die genehmigungspflichtig sei. Normalerweise sei für die Errichtung einer Solarenergieanlage laut Bauordnung des Landes NRW eine solche Genehmigung aber nicht nötig.
Laut einem OVG-Sprecher hat die Entscheidung des Gerichts keine generelle Auswirkungen auf Solarenergieanlagen in NRW, da die meisten Anlagen für den Eigenbedarf arbeiteten und nur den darüber hinaus anfallenden Strom ins öffentliche Netz speisten. Er widersprach damit einer Medienmeldung, laut der die meisten in den vergangenen Jahren in Nordrhein-Westfalen errichteten privaten Solaranlagen illegal seien.
Auch das NRW-Bauministerium betonte, dass die Gerichtsentscheidung keine Auswirkungen auf die Eigentümer von privat genutzten Solaranlagen habe. Diese Solaranlagen seien schon aufgrund ihrer baulichen Möglichkeiten um ein Vielfaches kleiner als die Anlage, die Gegenstand des OVG-Beschlusses gewesen sei. Anlagen, die ausschließlich oder vorwiegend für den Eigenbedarf Strom produzierten, seien von der Entscheidung nicht betroffen.
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