Energiesparlampen-Recycling: Einzelhandel fällt durch
Nur jede zehnte kaputte quecksilberhaltige Energiesparlampe aus Privathaushalten findet derzeit in Deutschland ihren Weg ins Recycling. Damit zählt Deutschland zu den Schlusslichtern in Europa. Ein Grund für das miserable Ergebnis sind die wenigen kommunalen Sammelstellen. Umso wichtiger ist es daher für den Verbraucher, ausgediente Energiesparlampen in den Geschäften abgeben zu können, die diese auch verkaufen. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat im September 2010 die Rücknahmebereitschaft bei Discountern, Drogerieketten sowie in Bau- und Elektromärkten untersucht und Testbesuche in 88 Filialen der großen Handelsketten durchgeführt.
Nur neun Prozent der Geschäfte erhalten die "Grüne Karte" (durchgängig korrekt Hellweg und Bauhaus). 28 Prozent und damit jede vierte Filiale von Elektro-, Bau-, Supermärkten und Kaufhäusern waren zumindest bei direkter Nachfrage bereit, ausgediente Energiesparlampen zurückzunehmen. Zwei von drei Geschäften verweigerten rundweg jegliche Rücknahme. Schlusslichter der Untersuchungen sind die Drogerieketten Rossmann, Drospa und dm und die Discounter Lidl und Aldi, die hierfür die "Rote Karte" erhalten. In keiner der untersuchten Filialen dieser Ketten konnten Energiesparlampen zurückgegeben werden.
Jährlich fallen in Deutschland rund 120 Millionen quecksilberhaltige Gasentladungslampen zur Entsorgung an. Nur 35 Prozent davon werden getrennt gesammelt und ordnungsgemäß entsorgt. Betrachtet man die Sammelquote von ausgedienten Energiesparlampen aus Privathaushalten, sinkt sie sogar auf beschämend niedrige 10 Prozent.
Bei den Testbesuchen haben die Mitarbeiter der DUH zudem festgestellt, dass in einigen Bau- und Elektromärkten noch matte Glühlampen und klare Glühlampen mit mehr als 60 Watt verkauft werden. Diese Lampen sind von den Regelungen zum sogenannten Glühlampenausstieg betroffen: Seit 1.9.2009 bzw. seit 1.9.2010 dürfen sie nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die DUH kündigt an, in den kommenden Wochen und Monaten, die Einhaltung der neuen Regelungen zu kontrollieren.
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