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Bundeskartellamt öffnet Markt für Heizstrom
Gute Nachrichten für Verbraucher, die Nachtspeicherheizungen oder Wärmepumpen betreiben: 13 Stromversorger haben sich gegenüber dem Bundeskartellamt zu Rückerstattungen in Höhe von insgesamt 27,2 Millionen Euro an diese Kunden verpflichtet.
Rund 530.000 Haushalte können nach Angaben der Wettbewerbsbehörde mit Erstattungen rechnen. Außerdem setzte das Bundeskartellamt Maßnahmen zur Marktöffnung im Heizstrommarkt durch. Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, sagte am Mittwoch in Bonn: "Das Bundeskartellamt erhofft sich hiervon eine Belebung des Wettbewerbs und zukünftig Wechselmöglichkeiten für die Verbraucher." Denn durch diese strukturellen Verbesserungen werde alternativen Anbietern der Eintritt in die Heizstrommärkte deutlich erleichtert.
Rund 530.000 Haushalte können nach Angaben der Wettbewerbsbehörde mit Erstattungen rechnen. Außerdem setzte das Bundeskartellamt Maßnahmen zur Marktöffnung im Heizstrommarkt durch. Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, sagte am Mittwoch in Bonn: "Das Bundeskartellamt erhofft sich hiervon eine Belebung des Wettbewerbs und zukünftig Wechselmöglichkeiten für die Verbraucher." Denn durch diese strukturellen Verbesserungen werde alternativen Anbietern der Eintritt in die Heizstrommärkte deutlich erleichtert.
Der Heizstrommarkt umfasst die Stromlieferungen für Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen. In Deutschland setzten knapp zwei Millionen Haushalte (rund 4 Prozent aller Wohnungen) Strom als Heizmittel ein. Die Anbieter sind in ihren jeweiligen Versorgungsgebieten jedoch praktisch ohne Wettbewerber. Anders als auf dem Markt für normalen Haushaltsstrom gibt es auf dem Heizstrommarkt zahlreiche Marktzutrittsschranken für neue Anbieter und bislang kaum eine eine Wechselmöglichkeiten für die Verbraucher.
Das Bundeskartellamt hatte 18 Heizstromversorger und sieben preisgünstige Vergleichsunternehmen hinsichtlich der Erlös- und Kostensituation in den Jahren 2007 bis 2009 untersucht und somit mehr als 70 Prozent des an Privatkunden gelieferten Heizstroms erfasst. Die der Untersuchung zufolge vergleichsweise teuren Versorger hätten sich zu finanziellen Kompensationen an die Kunden verpflichtet. Dies werde entweder durch Gutschriften mit den nächsten Abrechnungen oder durch die Nichtvornahme von kostenseitig gebotenen Preiserhöhungen erfolgen, berichtete das Kartellamt.
Die Wettbewerbsbehörde betonte gleichzeitig, trotz deutlich gestiegener Kosten für die Einspeisung erneuerbarer Energien hätten viele Heizstromversorger ihre Preise im Jahr 2010 auch im Hinblick auf die laufenden Verfahren bisher nicht erhöht. Diese nicht weitergegebenen Kosten beliefen sich für das Jahr 2010 auf bislang mindestens 20 Millionen Euro. Da die Kosten für erneuerbare Energien im kommenden Jahr erneut stark steigen werden, ist jedoch nach Einschätzung des Bundeskartellamts voraussichtlich 2011 mit höheren Heizstrompreisen zu rechnen.
Zur Marktöffnung verpflichteten sich die Unternehmen gegenüber dem Bundeskartellamt zur transparenten Veröffentlichung von Heizstromtarifen im Internet, zur Ermittlung temperaturabhängiger Lastprofile durch den Netzbetreiber und zur Veröffentlichung dieser Lastprofile.
Darüber hinaus erklärten sie sich bereit, für Heizstromlieferungen nur die niedrige Konzessionsabgabe für Sondervertragslieferungen von derzeit 0,11 Cent je Kilowattstunde zu erheben. Je nach Versorgungsgebiet resultiere hieraus eine zusätzliche direkte Entlastung der Heizstromabnehmer.