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Verbraucherzentralen mahnen Stromversorger ab
Verbraucher sind bei vielen Stromverträgen künftig besser gestellt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte zwischen November 2009 und März 2010 zahlreiche bekannte Anbieter überprüft und unzulässige Vertragsklauseln abgemahnt. Viele der Unternehmen änderten diese daraufhin ganz oder teilweise. Die beanstandeten Klauseln betrafen unter anderem Regelungen zur Preisanpassung, zum Vertragsbeginn und zu Sanktionsmöglichkeiten.
Gegenstand der Aktion waren insgesamt 31 Stromverträge namhafter Anbieter, darunter Vattenfall, Yello, RWE, Flexstrom sowie einige Ökostromanbieter und Stadtwerke. In allen Verträgen fanden sich unzulässige Klauseln. In Reaktion auf die Abmahnungen wurden bisher 21 Unterlassungserklärungen abgegeben, inklusive Teilunterlassungen. In 16 Fällen reichte der vzbv Klage ein.
Gegenstand der Abmahnungen des vzbv waren außerdem die sich aus den Verträgen ergebenden Sanktionsmöglichkeiten. Dies betraf Klauseln, die Anbietern ein Kündigungsrecht schon bei geringem Zahlungsverzug des Kunden einräumten. Andere Verträge sahen überhöhte Mahngebühren vor oder formulierten zu geringe Anforderungen, säumigen Kunden den Strom abzustellen. Andere Klauseln zwangen die Kunden dazu, eine Einzugsermächtigung für ihr Girokonto zu erteilen. Einige Unternehmen, unter anderem Vattenfall, E.on, Flexstrom und Nuon Deutschland GmbH, haben mittlerweile verbindlich erklärt, diese Klauseln nicht mehr zu verwenden.