NRW: Bauminister will keine Baugenehmigungen für Solaranlagen
Der Minister reagierte damit auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aus der vergangenen Woche, wonach für das Betreiben einer Solaranlage im Außenbereich - in diesem Fall auf dem Dach einer Scheune - eine Baugenehmigung erforderlich ist. Diese Solaranlage wurde großflächig für die Gewinnung von Solarenergie genutzt. Die gewonnene Energie ging weit über den Eigenbedarf hinaus und wurde vom Betreiber ins Netz eingespeist.
"Dieses Urteil hat bei den Eigentümern von kleinen Solaranlagen im Wohnbereich zu einer erheblichen Verunsicherung geführt", sagte der Minister. "Das Gericht hat offen gelassen, wie hoch der Stromanteil für die Eigennutzung sein muss, ohne dass dies als gewerblich gilt." Das Ministerium kündigte daher eine Klarstellung für die Bauaufsichtsbehörden an.
Private Solaranlagen auf Hausdächern in Wohngebieten sollten auch dann zulässig bleiben, wenn nur ein kleiner Teil der Solarenergie selbst genutzt oder wieder aus dem Netz zurückgeholt werde, sagte der Minister. Der Verzicht auf eine Baugenehmigung könnte jetzt noch in reinen Wohngebieten zu rechtlichen Konflikten führen. Die Bauaufsicht müsste dann eingreifen. "Das sollte durch eine bald mögliche Änderung im Bauplanungsrecht verhindert werden", betonte Voigtsberger. Außerdem sollte die Nutzung der Solarenergie im Außenbereich auf bereits errichteten und genehmigten Gebäuden grundsätzlich gestattet werden.