Evangelische Kirche klagt gegen Gorleben-Erkundung
Die Landeskirche ist nach eigenen Angaben nicht grundsätzlich gegen Erkundungen von Endlagerstandorten. Sie knüpft eine Zustimmung zum weiteren Ausbau des Gorlebener Erkundungsbergwerks aber an Bedingungen. Zusammen mit Gorleben müsse mindestens ein weiterer Standort mit einem anderen Endlagergestein erkundet werden, erklärte sie. Man brauche transparent entwickelte standortunabhängige Sicherheitskriterien und dürfe Gorleben auch nur nach den Regeln des Atomrechts mit Beteiligung der Bürger erkunden. Alle drei Bedingungen, die auch die evangelische Landessynode beschlossen habe, seien derzeit nicht gegeben.
Konkret richtet sich die Klage der Kirche gegen die Verlängerung des Rahmenbetriebsplans und den Hauptbetriebsplan, mit denen das Landesamt für Bergbau Ende September die Wiederaufnahme der Erkundung des Salzstocks genehmigt hatte. "Aufgrund des außerordentlich hohen Gefährdungspotenzials der Endlagerung hoch radioaktiver Abfälle müssen strengste Maßstäbe für die Sicherheit eines Endlagers gelten", sagte der geistliche Vizepräsident des Landeskirchenamtes in Hannover, Arend de Vries. Eine Entscheidung über die Endlagerung bedürfe zudem eines gesamtgesellschaftlichen Konsenses, der Parteien, gesellschaftliche Gruppen und Wahlperioden übergreife.
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