Umwelthilfe stoppt falsch deklarierte Energiesparlampen

22.10.2010 von
Deutsche Umwelthilfe stoppt die Werbung für Energiesparlampen vor dem Landgericht Berlin: Mit einer "Nimm 3, zahl 2"-Aktion sollte der Absatz von Lampen der Rewe-Eigenmarke in den Filialen der toom BauMarkt erhöht werden. Laut Anzeige wurden die Lampen als Energiesparlampen der Energieklasse A in der Bild-Zeitung beworben. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) stellte aber fest, dass die beworbene glühlampenförmige Lampe die entsprechenden Energieeffizienzkriterien nicht erfüllt: Sie entsprach nur der Energieklasse B. Die toom BauMarkt GmbH gab daraufhin eine Unterlassungserklärung gegenüber der DUH ab. Der Aktionspartner Bild hingegen war nicht bereit, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben, daher erwirkte die DUH vor dem Landgericht Berlin gegenüber der Axel Springer AG eine einstweilige Verfügung.
 
"Im Rahmen einer 'Aktionswoche zur Nachhaltigkeit' haben BILD und Rewe Energiesparlampen mit niedriger Energieeffizienz verramscht. Mit falschen Angaben zur Energieeffizienz wurden die Verbraucher getäuscht und zum Kauf niederwertiger Energiesparlampen verleitet. Unter dem Deckmantel des Klimaschutzes wird mit solchen den Verbraucher täuschenden Aktionen eine grundsätzlich positive Technologie wie die Energiesparlampe diskreditiert", kritisiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Er warnt grundsätzlich vor Ramschangeboten bei Energiesparlampen, wie sie gerade bei Discountern üblich sind. "Es existieren große Qualitätsunterschied bei Energiesparlampen. Billigware ist oft keine gute Wahl, weder für die Umwelt, noch - wenn man Lebensdauer und Stromkosten berücksichtigt - für den Geldbeutel."
 
Als Faustregeln für den Kauf guter Energiesparlampen empfiehlt die DUH den Verbrauchern, auf vier einfache Merkmale zu achten: Die Energiesparlampen sollten Energieklasse A haben, mehr als 10.000 Stunden Lebensdauer ausweisen, mehr als 20.000 Schaltzyklen (An- und Ausschalten) aushalten und weniger als zwei Milligramm Quecksilber beinhalten.
 

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