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Biblis-Unterlagen bleiben unter Verschluss

22.10.2010 von
Das hessische Umweltministerium muss keine sicherheitsrelevanten Unterlagen zum Atomkraftwerk Biblis veröffentlichen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig habe eine entsprechende Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs bestätigt, sagte eine BVG-Sprecherin am Freitag auf dapd-Anfrage und bestätigte damit einen Bericht des Hessischen Rundfunks.
 
Atomkraftgegner hatten vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel auf Stilllegung von Biblis A und B geklagt, weil beide Blöcke vor Terroranschlägen nicht ausreichend sicher seien. Um dies zu belegen, hatten die Kläger Einsicht in sicherheitsrelevante Unterlagen gefordert. Das hessische Umweltministerium hatte die Einsicht verweigert, da Terroristen diese Informationen nach Ansicht des Ministeriums zur Vorbereitung auf einen Anschlag nutzen könnten.
 
Der VGH und das Bundesverwaltungsgericht gaben Wiesbaden recht.
Weitere Angaben wollte die BVG-Sprecherin am Freitag zunächst nicht machen, da das Urteil noch nicht veröffentlicht sei.