Biblis-Unterlagen bleiben unter Verschluss
Atomkraftgegner hatten vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel auf Stilllegung von Biblis A und B geklagt, weil beide Blöcke vor Terroranschlägen nicht ausreichend sicher seien. Um dies zu belegen, hatten die Kläger Einsicht in sicherheitsrelevante Unterlagen gefordert. Das hessische Umweltministerium hatte die Einsicht verweigert, da Terroristen diese Informationen nach Ansicht des Ministeriums zur Vorbereitung auf einen Anschlag nutzen könnten.
Der VGH und das Bundesverwaltungsgericht gaben Wiesbaden recht.
Weitere Angaben wollte die BVG-Sprecherin am Freitag zunächst nicht machen, da das Urteil noch nicht veröffentlicht sei.
Weitere Angaben wollte die BVG-Sprecherin am Freitag zunächst nicht machen, da das Urteil noch nicht veröffentlicht sei.