Gutachten: Längere Atomlaufzeiten verstoßen gegen EU-Recht

26.10.2010 von
Das Energiekonzept der Bundesregierung schadet dem Wettbewerb auf dem Strommarkt. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten im Auftrag der Grünen-Fraktion. Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Maßnahmen seien "nicht geeignet, die wettbewerbsfeindlichen Effekte einer Laufzeitverlängerung auszugleichen", heißt es in dem Gutachten der auf Energierecht spezialisierten Kanzlei "Becker Büttner Held", wie die Financial Times Deutschland berichtet. In der "Gesamtschau" hielten die Autoren die Verlängerung der Atomlaufzeiten sogar für eine "wettbewerbswidrige Maßnahme", die gegen EU-Recht verstoße und von der EU-Kommission sanktioniert werden könne.
 
Die Regierung behauptet in ihrem Energiekonzept, dass die Verlängerung der Atomlaufzeiten "keine nachteiligen Folgen für den Wettbewerb im Energiesektor" habe. Dem widersprechen die Gutachter dem Bericht zufolge. So würden Kraftwerksneubauten "faktisch verhindert". Die als Kompensation gedachte Abschöpfung von Zusatzgewinnen hielten die Gutachter mit Blick auf den Wettbewerb für zu gering. Die im Energiekonzept angekündigte Markttransparenzstelle biete "keinen Mehrwert" gegenüber bestehenden Institutionen. Zudem sei das geplante Förderprogramm für den Bau effizienter neuer Kraftwerke viel zu klein.
 
Die Grünen kritisierten das Energiekonzept als "Makulatur". "Die Pseudo-Maßnahmen im Energiekonzept bewirken weder mehr Wettbewerb noch niedrigere Strompreise", sagte Grünen-Energieexpertin Ingrid Nestle der Zeitung.

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